Was ist eine Urheberrechtsverletzung? Werde ich verklagt?
Der Urheberrechtsschutz gibt dem Schöpfer eines Werks das Recht zu kontrollieren, wie das Werk kopiert, verbreitet, angezeigt und aufgeführt wird und ob neue abgeleitete Werke erstellt werden können. Im Allgemeinen ist es eine Urheberrechtsverletzung, wenn Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person ohne Erlaubnis verwenden.
Wenn jemand eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhält (normalerweise in Form eines sogenannten „Unterlassungsschreibens„), bedeutet das nicht unbedingt, dass er verklagt wird. Manchmal möchte der Urheberrechtsinhaber lediglich, dass der vermeintliche Verletzer die Verwendung des urheberrechtlich geschützten Materials einstellt. Oft wollen sie aber auch eine Entschädigung für die Verletzung.
Die Forderungen können von zehn bis zu zehntausenden von Dollar reichen. Solange keine Klage bei Gericht eingereicht wird, stellen diese Briefe keinen Rechtsstreit dar. Unabhängig davon, ob in der Mitteilung rechtliche Schritte angedroht werden oder nicht, sollten diese Briefe jedoch nicht ignoriert werden. Sie sollten die Abmahnung von Frommer legal auf keinen Fall ignorieren.
Während es früher eher selten war, dass studentische Medien Empfänger von Unterlassungserklärungen waren, ändert sich das jetzt. Die Technologie ermöglicht es nun, diese C&D-Schreiben automatisch zu generieren und ohne menschliches Zutun zu versenden. Anrufe von studentischen Medien, die automatisch generierte Unterlassungserklärungen erhalten, begannen vor ein paar Jahren zu tröpfeln, aber jetzt ist es ein ziemlich konstanter Fluss, der – angesichts des „leichten Geldes“, das zu machen ist – fast sicher zunehmen wird.
Hintergrund
Der Kongress verabschiedete den Digital Millennium Copyright Act im Jahr 1996, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu bekämpfen. Das Gesetz legt unter anderem fest, wie Urheberrechtsinhaber mutmaßliche Rechtsverletzer benachrichtigen und die Löschung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke durchsetzen sollen. Das Gesetz gibt auch Internet Service Providern (ISPs) Immunität für das Hosten von urheberrechtsverletzendem Material, wenn der ISP das Material vom Netz nimmt und den einzelnen Benutzer, der den urheberrechtsverletzenden Inhalt hochgeladen hat, benachrichtigt.
Das Problem ist, dass der DMCA nicht für den Umgang mit der heutigen Technologie konzipiert wurde. Das Gesetz wurde in der Annahme verabschiedet, dass Urheberrechtsinhaber Beiträge, die potenziell verletzen, überprüfen und dann nach sorgfältiger – oder zumindest einiger – Überlegung eine Benachrichtigung senden könnten.
Doch im Jahr 2017 wurden jede Minute schätzungsweise vierhundert Stunden an Inhalten auf YouTube hochgeladen, was weit über das hinausgeht, was selbst ein großes Team von Menschen manuell überprüfen könnte. Mit diesem Problem konfrontiert, haben sich viele Urheberrechtsinhaber auf der Suche nach einer Lösung der Technologie zugewandt.
Wie funktioniert das automatisch generierte Benachrichtigungssystem?
Während der Prozess variiert, ermöglicht es die neue Technologie den Urheberrechtsinhabern, Metadaten oder eingebettete Codes, die oft für das bloße Auge unsichtbar sind, zu ihren Werken hinzuzufügen, bevor sie ins Internet hochgeladen werden. Sie können dann „Crawler“-Programme (oft „Bots“ genannt) einsetzen, um das Internet nach verletzenden Verwendungen ihrer urheberrechtlich geschützten Werke zu durchsuchen.
Wenn diese Programme ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z. B. ein Bild) finden, das auf einer anderen Website verwendet wird, generiert das Programm automatisch eine Benachrichtigung über die Urheberrechtsverletzung und sendet sie an den Betreiber dieser Website. (Die Benachrichtigung geht zunächst an den ISP (wie AT&T oder Comcast), der die Benachrichtigung dann an den Betreiber der verletzenden Website weiterleitet. Es ist ziemlich einfach, herauszufinden, wer verschiedene Websites hostet oder besucht, da jedes Mal, wenn sich ein Gerät mit dem Internet verbindet, sowohl dem Gerät als auch dem lokalen Router eine eindeutige IP-Adresse zugewiesen wird).
Benachrichtigung und Takedown-Anforderungen
Um unter dem DMCA rechtswirksam zu sein, muss eine Verletzungsmeldung
– das urheberrechtlich geschützte Werk, das angeblich verletzt wurde, identifizieren
– die mutmaßliche Verletzung so genau benennen, dass ein ISP sie lokalisieren kann
– Kontaktinformationen des Urheberrechtsinhabers angeben (Adresse, Telefonnummer, E-Mail, etc.)
– Geben Sie eine Erklärung ab, dass Sie in gutem Glauben davon ausgehen, dass die Verwendung des Materials tatsächlich eine Verletzung darstellt und nicht durch den Urheberrechtsinhaber oder
– das Gesetz autorisiert ist
– Geben Sie eine Erklärung ab, dass die Informationen in der Benachrichtigung korrekt sind
– eine physische oder elektronische Unterschrift (des Urheberrechtsinhabers oder einer Person, die in seinem Namen handelt)
Sobald der ISP die Benachrichtigung erhält, muss er:
– Das mutmaßlich verletzende Material entfernen oder deaktivieren
– die Benachrichtigung an den mutmaßlichen Rechtsverletzer weiterleiten, und
– angemessene Maßnahmen ergreifen, um den mutmaßlichen Rechtsverletzer darüber zu informieren, dass der ISP das Material entfernt hat
– Der mutmaßliche Rechtsverletzer kann eine Gegenbenachrichtigung senden, die Folgendes enthalten muss
– das mutmaßlich rechtsverletzende Material identifizieren, das vom ISP entfernt oder deaktiviert wurde (und wo das Material erschien, bevor es entfernt wurde)
– eine Erklärung abgeben, dass man in gutem Glauben davon ausgeht, dass das Material nicht rechtsverletzend war
– Kontaktinformationen für den mutmaßlichen Rechtsverletzer bereitstellen
– eine physische oder elektronische Unterschrift (des mutmaßlichen Rechtsverletzers) vorlegen
Ein ISP muss das angeblich verletzende Material innerhalb von zehn bis vierzehn Tagen nach Erhalt der Gegenbenachrichtigung wieder einstellen, es sei denn, es wurde eine Klage bei Gericht eingereicht.